Die Schmerzen seien nicht rückläufig, sodass die Analgesie nicht entsprechend habe reduziert werden können. Von Seiten internistischer oder übriger Begleiterkrankungen hätten sich während des gesamten Aufenthalts keinerlei Probleme ergeben. Bei Austritt sei die Beschwerdeführerin UAGSt mobil, sie - 12 - habe über die komplexen psychischen und physischen Krankheiten bemerkt, die seit Jahren vorhanden seien. Eine Arbeitsunfähigkeit wurde bis am 5. Juli 2022 zu 100 % attestiert.