24) ist schliesslich darauf hinzuweisen, dass diese bereits deshalb unbehelflich ist, weil sie als medizinische Laiin hierfür nicht befähigt ist (vgl. Urteil des Bundesgerichts 9C_283/2017 vom 29. August 2017 E. 4.1.2). Das SMAB-Gutachten, ergänzt durch die gutachterliche Stellungnahme vom 6. September 2021, ist in der Beurteilung der medizinischen Zusammenhänge und der medizinischen Situation somit nachvollziehbar und schlüssig. Eine mangelnde gutachterliche Auseinandersetzung ist damit insgesamt nicht ersichtlich, ebenso wenig eine Verletzung des rechtlichen Gehörs oder des Gebots auf ein faires Verfahren (vgl. Beschwerde S. 17).