F. zudem aus, mit dem Bericht von Dr. med. G., Facharzt für Orthopädische Chirurgie, vom 26. November 2021 (VB 320 S. 2) würden keine Befunde mitgeteilt. Dieser Bericht ändere nichts an der RAD-Beurteilung vom 20. Januar 2022 (321). Den nach dem Gutachten erstellten Berichten sind damit insgesamt keine neuen wichtigen Aspekte oder Befunde zu entnehmen, die im Rahmen der SMAB-Begutachtung unerkannt oder ungewürdigt geblieben wären. Hinsichtlich der medizinischen Beurteilung des Sachverhalts durch die Rechtsvertreterin der Beschwerdeführerin (vgl. Beschwerde S. 9 f., 18 ff., - 11 -