"argumentiert" werden. Insgesamt sei die Tätigkeit in einer optimal leidensadaptierten Tätigkeit aus orthopädisch-traumatologischer Sicht vollschichtig möglich (VB 188.1 S. 34 f.; 188.2 S. 10 f.). Diesbezüglich hielten auch die SMAB-Gutachter in ihrer ergänzenden Stellungnahme vom 6. September 2021 fest, die Behauptung, dass die Arbeitsunfähigkeit im SMAB SG-Gutachten vom 11. Mai 2018 in angepasster Tätigkeit auch rein somatisch 40 % betragen habe, sei falsch. Im Gutachten vom 11. Mai 2018 werde eine Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit von 50 % begründet, dies aufgrund der psychiatrischen Gesundheitsstörungen (VB 306 S. 3).