In orthopädischer Hinsicht wurde festgehalten, es werde eine gleichmässige Einschränkung des Aktivitätenniveaus beschrieben, welche grösstenteils nachvollzogen werden könne. Dennoch seien während der Untersuchung Inkonsistenzen aufgefallen. Dies betreffe die Präsentation der Befunde für die LWS und des Schultergelenks. Die deutliche Funktionseinschränkung der Inklinationsfähigkeit der Lendenwirbelsäule und die Einschränkung der Schultergelenksfunktion würden als bewusst demonstriert bewertet. Insofern seien die geklagten Symptome und Funktionseinbussen im Bereich der Schulter und der LWS nicht konsistent und würden sich nicht plausibel erklären lassen (VB 276.1 S. 9;