Auch hierfür würden die Gutachter trotz Nachfrage keine Antwort liefern (vgl. Beschwerde S. 13, 21). Indem weder die SMAB-Gutachter in der ergänzenden Stellungnahme noch der RAD-Arzt zu den gestellten Ergänzungsfragen der Beschwerdeführerin Stellung nehmen würden, seien das rechtliche Gehör und das Gebot auf ein faires Verfahren verletzt (vgl. Beschwerde S. 17). Sie leide des Weiteren an neuen, behandlungsbedürftigen Beschwerden. Die Gonarthrose am linken Knie sei mittlerweile derart fortgeschritten, dass sie sich einer Operation habe unterziehen müssen (vgl. Beschwerde S. 21; Eingabe vom 30. Juni 2022 S. 2; Eingabe vom 21. Juli 2022 S. 2).