Seitens des Abrisses der langen Bizepssehne sei temporär mit einer Arbeitsunfähigkeit von drei bis vier Wochen zu rechnen. Seitens der lumbalen Beschwerdesymptomatik sei bei akuter Exazerbation die Arbeitsunfähigkeit nochmals um höchstens acht Wochen in Rechnung zu stellen. Seitens Tendinitis de Quervain sei nach geplanter Operation ebenfalls mit einer zwei- bis dreiwöchigen Arbeitsunfähigkeit zu rechnen. Ansonsten bestehe weiterhin eine 100%ige Arbeitsfähigkeit in leidensangepasster Tätigkeit (VB 267.1 S. 10 f.; 267.3 S. 14 f.).