2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 30. März 2022 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin im Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Diese verzichtete mit Eingabe vom 5. April 2022 auf eine Stellungnahme. 2.5. Am 30. Juni und 21. Juli 2022 reichte die Beschwerdeführerin weitere medizinische Berichte zu den Akten. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin die Rente der Beschwerdeführerin zu Recht mit Verfügung vom 10. Februar 2022 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 324) revisionsweise per 31. Oktober 2014 aufgehoben hat.