1.4. Daraufhin veranlasste die Beschwerdegegnerin eine bidisziplinäre Begutachtung (Gutachten der SMAB AG, St. Gallen [SMAB SG], vom 11. Mai 2018). Nach dem Einholen einer ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme, der Durchführung des Vorbescheidverfahrens und Rücksprachen mit dem RAD hob die Beschwerdegegnerin die Invalidenrente der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 14. März 2019 erneut auf. Die dagegen erhobene Beschwerde hiess das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2019.286 vom 7. Januar 2020 teilweise gut, hob die angefochtene Verfügung auf und wies die Sache zur weiteren Abklärung und Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurück.