1.3. In der Folge veranlasste die Beschwerdegegnerin eine polydisziplinäre Begutachtung (Gutachten der medexperts AG, St. Gallen [medexperts], vom 7. Juli 2016). Nach Einholen einer ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme und Rücksprachen mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) wurde mit Zwischenverfügung vom 2. Dezember 2016 eine orthopädische Begutachtung angeordnet. Die dagegen erhobene Beschwerde hiess das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2017.6 vom 26. April 2017 teilweise gut und verpflichtete die Beschwerdegegnerin dazu, die Beschwerdeführerin auch psychiatrisch begutachten zu lassen.