4. Die Beschwerdegegnerin wird verpflichtet, die Kosten des ABI-Gutachtens vom 27. Januar 2022 in der Höhe von Fr. 11'277.85 zu bezahlen. 5. Die Beschwerdegegnerin wird verpflichtet, dem Beschwerdeführer die Parteikosten in richterlich festgesetzter Höhe von Fr. 3'950.00 zu bezahlen. Zustellung an: den Beschwerdeführer (Vertreter; 2-fach) die Beschwerdegegnerin die Beigeladene das Bundesamt für Sozialversicherungen - 10 - Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten