6.3.3. Die in chronologischer Abfolge geführte Kostennote vom 10. März 2022 mit stichwortartigen Hinweisen zu den erfassten Arbeiten, wie beispielsweise "Tel mit Klient", "Kbf an Sozialdienste", "Schreiben an Psychiater", unterscheidet nicht detailliert nach Aufwandposition und erlaubt dem Gericht damit kein Aufschlüsseln der notwendigen oder nicht mehr durch die Entschädigung erfassten Arbeiten (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_98/2017 vom 27. Oktober 2017 E. 7.2). Abgesehen davon ist der Fall nicht als überdurchschnittlich komplex einzustufen; es waren im Wesentlichen die üblichen Rechtsfragen zu beantworten.