Hinweise auf Aggravation oder Simulation bestünden nicht (ABI-Gutachten S. 13, 53). In retrospektiver Hinsicht sei mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ab September 2014 von einer psychisch bedingten vollständigen Arbeitsunfähigkeit in der angestammten und auch in einer angepassten Tätigkeit auszugehen (ABI-Gutachten S. 53).