Die vorbestehende Angststörung sei reaktiviert worden. Auf dem Hintergrund der psychiatrischen Störung und der psychosozialen Belastungen seien die somatischen Beschwerden, die somatisch nicht hinreichend begründet seien, psychisch überlagert. Es handle sich um eine anhaltende somatoforme Schmerzstörung, die eher geringgradig ausgeprägt sei. Psychosoziale Faktoren hätten keinen Einfluss auf die Gesundheitsschädigung. Der Beschwerdeführer lebe sehr zurückgezogen, habe praktisch keine sozialen Kontakte und sei nicht belastbar; er habe praktisch keine Ressourcen (ABI-Gutachten S. 49 f., 51, 54 f.). Hinweise auf Aggravation oder Simulation bestünden nicht (ABI-Gutachten S. 13, 53).