3.2. Aus den im Beschluss des Versicherungsgerichts vom 10. August 2021 (E. 2. f.) dargelegten Gründen wurde ein Gerichtsgutachten veranlasst. Das polydisziplinäre Gutachten wurde am 27. Januar 2022 erstellt. Es beruht auf internistischen, orthopädischen und psychiatrischen Untersuchungen. Als Diagnosen mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit wurden festgehalten (ABI-Gutachten S. 9): "1. Generalisierte Angststörung (ICD-10 F41.1) 2. Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode (ICD-10 F33.1) 3. Anhaltende somatoforme Schmerzstörung (ICD-10 F45.41) (…) 4. COPD (ICD-10 J44.9) (…)"