Mit Eingabe vom 14. Juni 2021 teilte die Beigeladene mit, sie sei mit dem Vorgehen einverstanden und es würden keine Zusatzfragen eingereicht. Am 25. Juni 2021 reichte der Beschwerdeführer dem Versicherungsgericht eine gleichlautende Eingabe ein. 2.5. Mit Beschluss vom 10. August 2021 veranlasste das Versicherungsgericht ein polydisziplinäres Obergutachten (Gerichtsgutachten) in den Fachgebieten Psychiatrie, Innere Medizin und Orthopädie bei der ABI. Es wurde am 27. Januar 2022 erstattet. 2.6. Nach Kenntnisnahme des ABI-Gerichtsgutachtens beantragte der Beschwerdeführer am 10. März 2022 Folgendes: