2.4. Am 4. Juni 2021 informierte die Instruktionsrichterin die Parteien, es werde die Einholung eines Obergutachtens in den Fachgebieten Allgemeine Innere Medizin, Psychiatrie und Orthopädie bei der ABI Ärztliches Begutachtungsinstitut GmbH, Basel (ABI), beabsichtigt. Sie gab ihnen den vorgesehenen Fragenkatalog bekannt und räumte ihnen die Gelegenheit ein, allfällige Einwendungen gegen die vorgesehene Begutachtung zu erheben oder Ergänzungsfragen zu formulieren. Mit Eingabe vom 14. Juni 2021 teilte die Beigeladene mit, sie sei mit dem Vorgehen einverstanden und es würden keine Zusatzfragen eingereicht.