Danach verneinte sie mit Verfügung vom 5. Dezember 2018 einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers. Die dagegen erhobene Beschwerde hiess das Versicherungsgericht des Kantons Aargau (Versicherungsgericht) mit Urteil VBE.2019.69 vom 2. September 2019 teilweise gut und wies die Beschwerdegegnerin zu weiteren Abklärungen an.