Nach umfangreichen Abklärungen (einschliesslich beruflicher Integrationsmassnahmen) und Beizug des vom Un- fall- und Krankenversicherer in Auftrag gegebenen psychiatrischen Gutachtens von Dr. med. C., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Q., vom 31. Mai 2016 veranlasste die Beschwerdegegnerin eine polydisziplinäre Begutachtung durch die MEDAS Interlaken Unterseen GmbH. Danach verneinte sie mit Verfügung vom 5. Dezember 2018 einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers.