4. 4.1. Das von der Beschwerdegegnerin berechnete Invalideneinkommen von Fr. 68'376.57 basierend auf der Tabelle TA1 der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamtes für Statistik (BfS), Total, Kompetenzniveau 1, Männer, unter Berücksichtigung der Lohnentwicklung bis 2020, wurde vom Beschwerdeführer nur dahingehend beanstandet, dass er einen leidensbedingten Abzug von mindestens 20 % forderte. Dies begründete er damit, dass ihm – entgegen den Behauptungen der Beschwerdegegnerin – keine grosse Palette an möglichen Arbeitsstellen offenstehe. -8-