Für den Fall, dass dies verneint werde, ersuchte sie um Angabe der Gründe dafür (VB 145). Mit E-Mail vom 6. Dezember 2019 teilte die ehemalige Arbeitgeberin mit, der Beschwerdeführer würde "auch heute noch" eine Überzeitentschädigung erhalten, aber wesentlich weniger. Durch Personalzunahme und teilweise Umstrukturierung habe sie erreicht, dass weniger Überstunden abgerechnet werden müssten. Die Überzeitentschädigung würde sich nun auf 300 bis ca. 500 Franken pro Monat belaufen (VB 147).