2.6. Am 1. November 2023 (Datum Posteingang) reichte der Beschwerdeführer dem Versicherungsgericht das – in Rechtskraft erwachsene – Urteil 1A5 20 11 des Arbeitsgerichtes des Kantons Luzern vom 11. Januar 2023 in Sachen des Beschwerdeführers gegen seine ehemalige Arbeitgeberin ein. 2.7. Am 2. November 2023 verfügte die Instruktionsrichterin die Aufhebung der Sistierung des Verfahrens. 2.8. Mit Eingabe vom 21. November 2023 verzichtete die Beschwerdegegnerin auf eine Stellungnahme zum Urteil des Arbeitsgerichts des Kantons Luzern 1A5 20 11 vom 11. Januar 2023 und hielt an der in ihrer Eingabe vom 24. Februar 2021 beantragten Abweisung der Beschwerde fest.