2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 26. Februar 2021 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt, und zu seinem unentgeltlichen Vertreter wurde lic. iur. Stefan Galligani, Rechtsanwalt, Schöftland, ernannt. 2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 5. Juli 2021 wurde das Verfahren bis zur rechtskräftigen Beurteilung der Klage des Beschwerdeführers gegen seine ehemalige Arbeitgeberin betreffend Ansprüche aus Arbeitsvertrag sistiert. 2.5. Mit Schreiben vom 23. Januar 2023 teilte Rechtsanwalt lic. iur. Stefan Galligani mit, der Beschwerdeführer habe ihm das Mandat per sofort entzogen.