3. 3.1. Aus den Akten geht hervor, dass die Beschwerdegegnerin den früheren Arbeitgeber des Beschwerdeführers im Rahmen ihrer Abklärungen im Zusammenhang mit der (fristlosen) Auflösung des Arbeitsverhältnisses am 15. Dezember 2020 sowie am 8. Januar 2021 erfolglos darum gebeten -5-