3.2.4. Im Bericht vom 7. Januar 2021 hielt Dr. med. C., Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Kantonsspital XY., fest, der Beschwerdeführer habe residuell eine deutliche Schwäche für die Fusshebung und ein chronifiziertes Schmerzsyndrom im Rahmen unter anderem eines schwer einstellbaren Diabetes mellitus zu verzeichnen. Durch die Kombination dieser entscheidenden Krankheitsbilder sei der Beschwerdeführer sehr eingeschränkt, normale Tätigkeiten in vollem Ausmass mit hoher Belastung und Verharren in Zwangshaltungen durchzuführen (VB 18 S. 17).