Der Diabetes mellitus sei inzwischen stabil. Bezüglich der Arbeitsfähigkeit in der angestammten Tätigkeit, welche der Beschwerdeführer als schwer mit Zwangshaltungen beschrieben habe, werde auf die "ärztlich attestierten AUF Zeiten" verwiesen. In einer leichten wechselbelastenden Tätigkeit, -3- überwiegend im Sitzen, ohne lange Geh- und Steh-Belastung, ohne Wirbelsäulenzwangshaltungen, nicht schwer Heben und Tragen von Lasten, und körperfern, kein häufiges Gehen über unebenen Untergrund, kein Klettern und Steigen auf Leitern und Gerüsten, keine Tätigkeiten mit Absturzgefahr, sei der Beschwerdeführer zu 100 % arbeitsfähig (VB 16 S. 2).