2. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in der angefochtenen Verfügung in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf die Beurteilung von RAD-Ärztin med. pract. B., Fachärztin für Allgemeine Medizin (D), vom 28. April 2021 (VB 16). Diese führte gestützt auf die Berichte der behandelnden Ärzte aus, die Peroneusparese links und der Fallfuss würden sich gemäss den medizinischen Befunden unter konservativen Therapiemassnahmen mit Besserung der Kraft und Fusshebung zurückbilden. Gehen im Barfussgang ohne grössere Aushilfsbewegungen am linken Bein sei heute gut möglich. Der Diabetes mellitus sei inzwischen stabil.