1. 1.1. Der 1968 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 30. April 2021 beim Regionalen Arbeitsvermittlungsamt (RAV) B. zur Arbeitsvermittlung und am 14. Mai 2021 (während laufender Rahmenfrist vom 1. November 2019 bis 31. Juli 2022) bei der Arbeitslosenversicherung (erneut) zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung ab dem 1. Mai 2021 an.