3.4. Auch auf die Vorbringen der Beschwerdeführerin hinsichtlich der Kostentragung der angeordneten medizinischen Massnahmen sowie der von der Beschwerdeführerin verlangten Zuweisung in eine Spezialklinik ist mangels Anfechtungsobjekt nicht einzutreten. 4. 4.1. Nach dem Dargelegten ist auf die Beschwerde nicht einzutreten. -7-