3.3.2. Rechtsprechungsgemäss stellt die Aufforderung der IV-Stelle an die versicherte Person zur Selbsteingliederung keine anfechtbare Verfügung dar (Urteil des Bundesgerichts 8C_510/2011 vom 17. Oktober 2012 E. 3.2 mit Hinweis auf weitere Urteile). Dies wird damit begründet, dass es sich hierbei nicht um eine rechtlich erzwingbare Pflicht handelt, sondern um eine sozialversicherungsrechtliche Last, deren Erfüllung die Voraussetzung der Entstehung oder des Fortbestandes des Rentenanspruchs ist. -6-