3.2.2. In der Verfügung vom 13. Oktober 2021 wurde auf diese Auflage verwiesen, wobei dem Entscheid überdies zu entnehmen ist, dass "die Einhaltung der therapeutischen Massnahmen sowie [der] Eingliederungsfähigkeit von der IV-Stelle im Rahmen der nächsten Rentenrevision von Amtes wegen (vorgesehen für November 2022) überprüft werden" (VB 88 S. 6).