keit jedoch "durch eine regelmässige, intensive psychiatrisch-psychothera- peutische, störungsspezifische Behandlung bei einem Facharzt/einer Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie (Empfehlung für stationäre oder teilstationäre Behandlung), inklusive entsprechender Medikation, verbessert werden kann". Die Beschwerdeführerin wurde deshalb angewiesen, sich einer solchen Behandlung zu unterziehen, wobei das Ausmass und die Intensität der Behandlung durch die behandelnde Fachperson festzulegen sei.