2.3. Mit Verfügung vom 21. Januar 2022 lud der Instruktionsrichter die berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin bei, welche mit Schreiben vom 27. Januar 2022 auf eine Stellungnahme verzichtete. 2.4. Mit Eingabe vom 4. Februar 2022 nahm die Beschwerdeführerin Stellung zur Vernehmlassung der Beschwerdegegnerin und stellte ein Ausstandsgesuch mit folgendem Antrag: "Wir lehnen die Oberrichter der 4. Kammer wegen Befangenheit ab und ersuchen um Einsetzung von Richtern nicht aus den kt. zh bern oder ag, die noch nie weder mit meiner Ehefrau-Klientin oder mir zu tun hatten."