"1. Der Entscheid der IV vom 13.10.21, eingeg. 20.10.21 sei zu ergänzen, wie von uns unter den Gründen verlangt. 2. Meiner Ehefrau sei die unentgeltliche Rechtspflege zu erteilen. 3. Akten zu edieren. 4. Dem Vertreter oder der Rekurrentin sei eine Entschädigung für den Aufwand festzulegen. 5. Es sei uns eine Ergänzungsfrist bis 5.2.21 [recte wohl: 5.2.2022] einzuräumen wegen völliger Überlastung + Krankheit leider!" 2.2. Mit Vernehmlassung vom 19. Januar 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3-