schwerdeführerin nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren und nachdem die Beschwerdeführerin auf entsprechende Aufforderung vom 6. August 2021 hin am 27. August 2021 schriftlich ihr vorbehaltloses Einverständnis damit bestätigt hatte, sich einer regelmässigen, intensiven psychi- atrisch-psychotherapeutischen, störungsspezifischen Behandlung bei einem Facharzt für Psychiatrie oder Psychotherapie inklusive entsprechender Medikation zu unterziehen, mit Verfügung vom 13. Oktober 2021 ab 1. Juli 2020 eine ganze Rente zu. 2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 22. Dezember 2021 Beschwerde und stellte folgende Anträge: