Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beschwerdegegnerin. Verfahrensantrag: 1. Es sei das vorliegende Verfahren bis zum Abschluss des zwischen denselben Parteien hängigen Beschwerdeverfahrens vor der sozialversicherungsrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts (Verfahren 8C_686/2021 Ao) zu sistieren." 2.2. Mit Eingabe vom 26. Januar 2022 zeigte Rechtsanwalt Prof. Dr. iur. Jaun den ab 1. Januar 2022 wirksamen Parteiwechsel von der AGV zur Groupe Mutuel Assurances GMA AG, Martigny, an.