führerin sowie die Einstellung der Taggeld- und Heilbehandlungsleistungen per 9. November 2020. Die dagegen erhobene Einsprache wies die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 8. März 2021 ab. Die dagegen erhobenen Rechtsmittel blieben erfolglos (Urteil des Versicherungsgerichts VBE.2021.207 vom 2. September 2021; Urteil des Bundesgerichts 8C_686/2021 vom 6. Dezember 2021). -3-