70%ige Arbeitsfähigkeit bestand (vgl. deren Bericht vom 14. August 2019 in VB M43). Damit erscheint auch rückblickend die vor der Operation vom 1. Oktober 2019 abgegebene Beurteilung des beratenden Arztes, wonach diese Operation nicht indiziert sei und keine (namhafte) Verbesserung davon zu erwarten sei, ohne Weiteres als überzeugend. Ausweislich der Akten arbeitete der Beschwerdeführer im Zeitpunkt des Berichts von Prof. Dr. med. F. am 14. August 2019 in einem 100%-Pensum (vgl. VB M43).