5. 5.1. Die Überprüfung der Rechtmässigkeit des Fallabschlusses ex post ist zulässig, wenn bis zu dem für die richterliche Überprüfung massgebenden Zeitpunkt – hier des strittigen Einspracheentscheides vom 22. Dezember 2020 – eine sachverhaltliche Grundlage für eine zuverlässige Beurteilung besteht (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_102/2021 vom 26. März 2021 E. 6.4.3 mit Hinweis).