Untermauert werde seine Einschätzung unter anderem "durch den Arztbrief der scheidenden Chefärztin vom 06.07.2020 über die Untersuchung vom 29.06.2020, in diesem Bericht [werde] ein Schmerz früher von angeblich 10-11 beschrieben". Nach seiner Kenntnis ende "die VAS bei 10. Derartige Übertreibungen" seien nicht nachvollziehbar. Zusammenfassend hätten seine Beurteilungen weiterhin "vollumfänglich Gültigkeit" (VB M52).