3.3.3. In ihrem Schreiben vom 14. August 2019 an die Beschwerdegegnerin führte Prof. Dr. med. F. sodann unter anderem aus, der Beschwerdeführer müsse "aufgrund eines Versicherungsentscheides 100 % arbeiten" und nehme noch täglich bis 400mg Tramal wegen der Schmerzen. Während des Urlaubes könne er die Dosis signifikant reduzieren. "[U]nter 70%-iger Arbeitsfähigkeit" habe der Beschwerdeführer nur gelegentlich Tramal einnehmen müssen. Nach wie vor bestehe eine Indikation zum operativen Eingriff. Zudem sei eine Reduktion der Arbeitsfähigkeit auf 70 % angezeigt, da sonst keine Verbesserung zu erwarten sei (VB M43).