Der Beschwerdeführer arbeite ausschliesslich am Computer und die Belastung für den Daumen sei hierbei sehr gering. Zudem bestehe eine sehr gute Beweglichkeit und die Abduktion des Daumens sei nur marginal eingeschränkt. Auf den vorhandenen Bildern seien keine wesentlichen, "für eine Operation indizierte" Narbenstränge zu erkennen. Jede weitere Operation würde einer weiteren Vernarbung sicher nicht entgegenwirken. Die angeblich vorhandenen neuropathischen Schmerzen seien nicht überprüfbar und es sei doch sehr fraglich, ob diese Beschwerden, so sie denn bestünden, durch einen weiteren Eingriff verbessert werden könnten.