Der Beschwerdeführer sei Informatiker und Rechtshänder. Die Maus werde somit mit der unverletzten Hand benützt. Selbst beim Bedienen der Computer-Maus sei eine längerdauernde Zwangshaltung, insbesondere unter Kraftanstrengung, ausgeschlossen. Eine Computertastatur werde überwiegend mit den Langfingern bedient und auch hier trete keine wesentliche Zwangshaltung auf. Für einen weiteren operativen Eingriff sehe er keinerlei Indikation. Durch eine ausreichende "Selbstbeübung" sei sicherlich wieder die "alte" Beweglichkeit zu erreichen und mit einer adäquaten Schmerztherapie sollte der neuropathische Schmerz "beherrschbar" sein.