3.1.2. In seiner Stellungnahme vom 14. Mai 2018 erklärte Dr. med. E. unter anderem, in den Arztberichten der behandelnden Ärztin Prof. Dr. med. F. würden weitgehend nur die Angaben des Beschwerdeführers bezüglich dessen Schmerzen wiedergegeben. Auch die angebliche Abduktion von nur noch 44° sei per se nicht nachvollziehbar. Der Beschwerdeführer habe keinerlei Gelenkverletzung erlitten und eine massive Narbenkontraktur sei ebenfalls nicht beschrieben worden. Die von der behandelnden Ärztin Dr. med. G., Fachärztin für Chirurgie, geschilderte Zwangshaltung der linken Hand sei so ebenfalls nicht nachvollziehbar. Der Beschwerdeführer sei Informatiker und Rechtshänder.