3. eventualiter sei die Sache an die Beschwerdegegnerin zwecks Einholung eines fachärztlichen externen Gutachtens zurückzuweisen, damit sie hernach nochmals über die gesetzlichen Ansprüche der Beschwerdeführerin [sic] entscheide; unter Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin." Die Beschwerdegegnerin beantragte am 5. Mai 2021 die Abweisung der Beschwerde.