Fr. 1'181.03  52 Wochen]  12 Monate = Fr. 5'117.80). -8- 5. 5.1. Nach dem Dargelegten ist der versicherte Verdienst entgegen dem Antrag der Beschwerdeführerin nicht auf einen Betrag unter Fr. 5'000.00 festzusetzen, weshalb die Beschwerde abzuweisen ist. Der Einspracheentscheid vom 25. November 2021 ist dahingehend abzuändern, dass der versicherte Verdienst für den Monat Oktober 2019 auf Fr. 5'118.00 festzusetzen ist. 5.2. Das Verfahren ist kostenlos (Art. 61 lit. fbis ATSG).