Der von der Beschwerdegegnerin ermittelte versicherte Verdienst ist demnach zu korrigieren und unter Einbezug des Anteils am 13. Monatslohn von Fr. 2.09 pro Stunde ([Fr. 24.50 + Fr. 0.56]  12), ausgehend von einem massgebenden Stundenlohn von Fr. 27.15 (Fr. 24.50 + Fr. 0.56 + Fr. 2.09) zu berechnen. Bei der vertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit von 43.5 Stunden (VB 140) beträgt das durchschnittliche wöchentliche Einkommen Fr. 1'181.03 (Fr. 27.15  43.5). Der für die Ermittlung des Taggelds für den Oktober 2019 massgebende versicherte Verdienst ist somit auf Fr. 5'118.00 festzusetzen ([Fr. 1'181.03  26 Wochen]  6 Monate bzw. [Fr. 1'181.03  52 Wochen]