Lohn präziser berechnen als gestützt auf die konkret ausbezahlten und auf ein Pensum von 100 % hochgerechnete Krankentaggelder. Der versicherte Verdienst ist auf Grundlage des vertraglich vereinbarten Gehalts zu ermitteln. Wie sich aus ihrer Berechnungstabelle ergibt (vgl. E. 4.3. hiervor), ist die Beschwerdegegnerin bei der Ermittlung des versicherten Verdiensts denn auch entsprechend vorgegangen.