Dies ergäbe ein ‒ den von der Beschwerdegegnerin auf Fr. 5'003.00 festgesetzten versicherten Verdienst jeweils deutlich übersteigendes – durchschnittliches Monatseinkommen von Fr. 5'713.45 (Fr. 34'280.75  6) bzw. ein solches von Fr. 5'679.60 (Fr. 68'155.45  12). Bezüglich der aufgezeigten Diskrepanzen geht aus der Tabelle hervor, dass die genannten Lohnsummen verglichen wurden mit dem von der Beschwerdegegnerin in den korrelierenden Zeiträumen jeweils (zusätzlich) ermittelten maximalen Verdienst von Fr. 29'786.70 bzw. von Fr. 60'035.20 (vgl. a.a.O. Kolonne "Max. Verd.", Zeilen "Summe/Durchschn" sowie Kolonne "Total Eink.", Zeilen "gek.