1. Die Beschwerdeführerin bringt gegen den angefochtenen Einspracheentscheid vom 25. November 2021 (Vernehmlassungsbeilagen [VB] 20 ff.) im Wesentlichen und sinngemäss vor, dass bei korrekter Berechnung ein versicherter Verdienst von weniger als Fr. 5'000.00 pro Monat resultiere und entsprechend eine Wartefrist von nur fünf statt von zehn Tagen gelte. Die Berechnung des versicherten Verdienstes der Beschwerdegegnerin wirke sich "unverhältnismässig auf die einmonatige Arbeitslosigkeit aus". Streitig und zu prüfen ist somit die Höhe des für den Taggeldanspruch für den Monat Oktober 2019 massgebenden versicherten Verdienstes der Beschwerdeführerin.